Das Wort geht auf den griechischen Begriff ‚presbyteros‘ = ‚der Ältere‘ zurück; daher heißen Mitglieder des Presbyteriums mancherorts auch ‚Kirchenälteste‘. Andernorts wird das Presbyterium auch ‚Kirchenrat‘ genannt.
Wer leitet eine reformierte Gemeinde?
Die Verfassung der Ev.-ref. Kirche sagt ganz eindeutig dazu: „Der Kirchenrat / Das Presbyterium ist die Leitung der Kirchengemeinde.“ Kirchenrat und Presbyterium sind verschiedene Bezeichnungen für das leitende Gremium einer Gemeinde. Mitglieder dieses Gremiums sind Kirchenälteste bzw. Presbyter und Pastoren bzw. Pastorinnen der Gemeinde. Die Kirchenältesten bzw. Presbyterer werden für vier Jahre von den konfirmierten oder im Erwachsenenalter getauften Gemeindegliedern gewählt.
Der Kirchenrat bzw. das Presbyterium vertritt die Gemeinde nach außen, leitet sie wirtschaftlich und hat auch die geistliche Leitung der Gemeinde inne, nicht allein der Pastor oder die Pastorin. Die Pastoren und Pastorinnen sind verantwortlich für die Gottesdienste; hier hat der Kirchenrat/das Presbyterium keine Kontrollfunktion. Die Aufgabe des Kirchenrats bzw. Presbyteriums ist es, die Arbeit in der Gemeinde zu fördern und zu verantworten sowie alle Mitarbeiter in der Gemeinde zu unterstützen. Darüber hinaus ist es für die Mitglieder im Kirchenrat /Presbyterium wichtig, immer ein Ohr an der Basis der Gemeinde zu haben, um aufkommende Probleme nicht zu groß werden zu lassen und Wünsche erfüllen zu können.
(Texte aus: Broschüre der Evangelisch-Reformierten Kirche
evangelisch-reformiert. Eine Kirche stellt sich vor
von Prof. Dr. Georg Plasger)
Die Presbyterinnen und Presbyter für unsere Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Bielefeld für die Amtszeit ab 2020 sind:
Claus Bratek
Ole Frodermann
Friederike Kasack (Vorsitzende des Presbyteriums)
Claudia Lohmeier
Christian Meier
Rainer Nuss
Jürgen Pott
Dennis Raterink
Gertrud Schüür
Luise Turowski
... außerdem gehört Pfarrer Bertold Becker (stellvertretender Vorsitzender) dem Presbyterium an.